Impressum/AGB

Herausgeber:

 Cityroller Mainz   Inhaber R. Gänßmantel
Mombacher Str. 38 in 55122 Mainz. 
Tel. 06131-3049852
Fax 06131-371319
roller@nova-clean.de

USt-IdNr.: DE264570815

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Allgemeines
    1. Alle Lieferungen und Leistungen, die die Fa. Cityroller Mainz (nachstehend Cityroller genannt)  für den Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
    2. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
    3. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind gemäß § 13 BGB natürliche Personen, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verträge mit der Cityroller zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind gemäß § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit der Cityroller in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
    4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  2. Vertragsabschluss
    1. Die Angebote der Cityroller stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar.
    2. Durch die Bestellung der gewünschten Waren gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
    3. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Cityroller das Angebot des Kunden durch Lieferung der Ware, bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt.
    4. Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, wird die Cityroller den Zugang der Bestellung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

  3. Preise / Zahlungsbedingungen
    1. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch den Kunden im Internet aufgeführten Preise. Maßgeblich ist demnach jeweils der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Preis. Alle Preise sind Endpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% und verstehen sich zzgl. Versandkosten .
    2. Der Kaufpreis ist sofort nach Vertragsschluss fällig und ohne Abzug zu zahlen.

  4. Lieferung, Lieferzeit und Verzug
    1. Die Cityroller ist berechtigt Teillieferungen zu erbringen.
    2. Der Versand erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragseingang, sofern nicht ausdrücklich eine andere Lieferzeit angegeben ist.
    3. Bei Lieferverzögerungen wird die Cityroller den Kunden umgehend informieren. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von der Cityroller zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen.
    4. Gerät die Cityroller mit der Lieferung der bestellten Artikel in Verzug, so ist ihre Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.

  5. Gewährleistung
    1. Ist der Käufer Unternehmer, leistet die Cityroller  für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
    2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Cityroller ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
    3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
    4. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel der Cityroller  innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
      genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
      Ist der Kunde Kaufmann, so gilt darüber hinaus § 377 HGB.
    5. Hat der Kunde wegen eines Rechts- und Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag gewählt, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
    6. Bei Neuware beträgt die die Gewährleistungsfrist für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware, für Verbraucher 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.
    7. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Ist der Kunde Unternehmer, ist bei gebrauchten Sachen die Gewährleistung ausgeschlossen.
    8. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
    9. Die Inspektionen sind unbedingt einzuhalten. Sollten die Inspektionsintervalle nicht eingehalten werden so erlischt die Gewährleistung Aufgrund unsachgemäßer Handhabung.
    10. Die Cityroller  gibt keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien oder Garantien von Dritten bleiben hiervon unberührt.

  6. Gefahrübergang
    1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
    2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
    3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.

  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Cityroller  das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
    2. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Cityroller das Eigentum an der Ware bist zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.  Ist der Kunde Unternehmer, so ist er berechtigt, die Ware ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an die Cityroller ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Cityroller nimmt die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Cityroller behält sich jedoch vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungs- und/oder vereinbarungsgemäß nachkommt und/oder in Zahlungsverzug gerät.

  8. Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnungsverbot
    1. Der Kunde kann gegenüber der Cityroller nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
    2. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  9. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
    1. Verbraucher im Sinne von §13 BGB können Ihre Vertragserklärung bei Fernabsatzverträgen (§§ 312b ff. BGB), innerhalb von
      eine Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
      Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Der Widerruf ist zu richten an:

Cityroller Mainz "Widerruf"

55122 Mainz, Mombacher Str. 38 

Tel.: 06131-3049852

Fax: 06131-371319

Email: roller@nova-clean.de

    1. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht wurde. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Der Verbraucher ist nach Absendung des Widerrufs zur Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Anbieters verpflichtet.
    2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt, den Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchführen lässt, und auch sonst alles unterlässt, was den Wert der Sache beeinträchtigt.
    3. Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen:
      1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell
        verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
      2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom
        Verbraucher entsiegelt worden sind,
      3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
      4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
      5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder
      6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.

  1. Haftungsbeschränkung
    1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Cityroller auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Cityroller.
    2. Gegenüber Unternehmern haftet die Cityroller bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen nicht.
    3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Des Weiteren gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht für Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

  2. Datenschutz
    1. Die Cityroller verarbeitet die von ihr erhobenen Kundendaten ausschließlich unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
    2. Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Geschäftszweckes von der Cityroller erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
    3. Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt die Cityroller nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und - sofern der Kunde nicht widerspricht - zur Kundenpflege sowie, falls vom Kunden gewünscht, für eigene Newsletter.
    4. Die Cityroller gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (Post, UPS, Spedition). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
    5. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.

  3. Schlussbestimmungen
    1. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, bzw. des Vertrages. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.
    2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
    3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Cityroller. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


Mainz 01.03.2009