Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
- Alle Lieferungen und Leistungen, die die Fa. Cityroller
Mainz (nachstehend Cityroller genannt) für
den Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen
Fassung.
- Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl
Verbraucher als auch Unternehmer.
- Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind gemäß
§ 13 BGB natürliche Personen, die aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verträge mit der Cityroller
zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen
noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind gemäß §
14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit der
Cityroller in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln.
- Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei
denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Vertragsabschluss
- Die Angebote der Cityroller stellen eine unverbindliche
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar.
- Durch die Bestellung der gewünschten Waren gibt der Kunde
ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages
ab.
- Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Cityroller das
Angebot des Kunden durch Lieferung der Ware, bzw. durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt.
- Bestellt der
Kunde auf elektronischem Wege, wird die Cityroller den
Zugang der Bestellung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch
keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
- Preise / Zahlungsbedingungen
- Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch
den Kunden im Internet aufgeführten Preise. Maßgeblich ist
demnach jeweils der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige
Preis. Alle Preise sind Endpreise inkl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer von derzeit 19% und verstehen sich zzgl.
Versandkosten .
- Der Kaufpreis
ist sofort nach Vertragsschluss fällig und ohne Abzug zu
zahlen.
- Lieferung, Lieferzeit und Verzug
- Die Cityroller ist berechtigt Teillieferungen zu
erbringen.
- Der Versand erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Werktagen
nach Auftragseingang, sofern nicht ausdrücklich eine andere
Lieferzeit angegeben ist.
- Bei Lieferverzögerungen wird die Cityroller den Kunden
umgehend informieren. Lieferverzögerungen, die durch
gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und
Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von der
Cityroller zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist
entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn
und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich
mitteilen.
- Gerät die
Cityroller mit der Lieferung der bestellten Artikel in
Verzug, so ist ihre Schadensersatzpflicht im Falle leichter
Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine
Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon
unberührt.
- Gewährleistung
- Ist der Käufer Unternehmer, leistet die Cityroller für
Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl,
ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. Die Cityroller ist jedoch berechtigt, die
Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur
mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere
Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Verbraucher bleibt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei
einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei
nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht
zu.
- Unternehmer müssen offensichtliche Mängel der Cityroller
innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware
schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die
volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Ist der Kunde Kaufmann, so gilt darüber hinaus § 377 HGB.
- Hat der Kunde wegen eines Rechts- und Sachmangels nach
gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag gewählt,
steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des
Mangels zu.
- Bei Neuware beträgt die die Gewährleistungsfrist für
Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware, für Verbraucher
2 Jahre ab Ablieferung der Ware.
- Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist für
Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Ist der Kunde
Unternehmer, ist bei gebrauchten Sachen die Gewährleistung
ausgeschlossen.
- Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware
grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als
vereinbart. öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder
Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
- Die Inspektionen sind unbedingt einzuhalten. Sollten die
Inspektionsintervalle nicht eingehalten werden so erlischt die
Gewährleistung Aufgrund unsachgemäßer Handhabung.
- Die Cityroller
gibt keine Garantien im Rechtssinne ab.
Herstellergarantien oder Garantien von Dritten bleiben hiervon
unberührt.
- Gefahrübergang
- Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit
der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der
Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf
den Käufer über.
- Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften
Sache beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache
auf den Käufer über.
- Der Übergabe
steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
- Eigentumsvorbehalt
- Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Cityroller
das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises vor.
- Bei Verträgen
mit Unternehmern behält sich die Cityroller das Eigentum
an der Ware bist zur vollständigen Begleichung sämtlicher
Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist er berechtigt, die Ware
ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages
an die Cityroller ab, die ihm durch die Weiterveräußerung
gegen einen Dritten erwachsen. Die Cityroller nimmt die
Abtretung an. Nach Abtretung ist der Unternehmer zur
Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Cityroller behält
sich jedoch vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald
Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungs-
und/oder vereinbarungsgemäß nachkommt und/oder in
Zahlungsverzug gerät.
- Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnungsverbot
- Der Kunde kann gegenüber der Cityroller nur mit
unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen
aufrechnen.
- Der Kunde ist
zur Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn sein Anspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
- Verbraucher im Sinne von §13 BGB können Ihre Vertragserklärung
bei Fernabsatzverträgen (§§ 312b ff. BGB), innerhalb von
eine Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief,
Fax, Email) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Der Widerruf ist zu richten an:
Cityroller
Mainz "Widerruf"
55122
Mainz, Mombacher Str. 38
Tel.:
06131-3049852
Fax:
06131-371319
Email:
roller@nova-clean.de
- Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen,
wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der
Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro
nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache
zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder
eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht wurde.
Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher
kostenfrei. Der Verbraucher ist nach Absendung des Widerrufs zur
Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Anbieters verpflichtet.
- Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Kann der
Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -
wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen
ist. Im übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in
Gebrauch nimmt, den Einbau von Komponenten ausschließlich durch
qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchführen
lässt, und auch sonst alles unterlässt, was den Wert der Sache
beeinträchtigt.
- Das
Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
nicht bei Fernabsatzverträgen:
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit
nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell
verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von
Software, sofern die gelieferten Datenträger vom
Verbraucher entsiegelt worden sind,
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und
Illustrierten,
- zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
- die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen
werden oder
- die die
Lieferung von Waren oder die Erbringung von
Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf
dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der
Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der
Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien,
Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft
oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben
werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen,
Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.
- Haftungsbeschränkung
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich die Haftung der Cityroller auf den nach der Art der
Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen durch gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
der Cityroller.
- Gegenüber Unternehmern haftet die Cityroller bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen nicht.
- Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche
des Kunden aus Produkthaftung. Des Weiteren gelten diese
Haftungsbeschränkungen nicht für Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
- Datenschutz
- Die Cityroller verarbeitet die von ihr erhobenen
Kundendaten ausschließlich unter Beachtung der Vorschriften
des Bundesdatenschutzgesetzes.
- Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen
Daten zur Erfüllung des Geschäftszweckes von der Cityroller erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
- Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt die Cityroller nur für
Informations-Schreiben zu den Aufträgen und - sofern der
Kunde nicht widerspricht - zur Kundenpflege sowie, falls vom
Kunden gewünscht, für eigene Newsletter.
- Die Cityroller gibt keine personenbezogenen Kundendaten
an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind
Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung
von Daten benötigen (Post, UPS, Spedition). In diesen Fällen
beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch
auf das erforderliche Minimum.
- Der Kunde hat
ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung,
Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern
einer Löschung gesetzliche oder vertragliche
Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe
entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.
- Schlussbestimmungen
- Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam
sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der
übrigen Klauseln, bzw. des Vertrages. An die Stelle der
unwirksamen Regelung tritt die einschlägige gesetzliche
Regelung.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag der Geschäftssitz der Cityroller. Dasselbe
gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Mainz 01.03.2009
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